Steuergesetz (verbrannt) (Archivgut, 14.1.2004)
§1
Die Bundesrepublik PFKanien erhebt auf alle Einkünfte von Firmen eine Umsatzsteuer. Die Höhe beträgt monatlich 10 vom Hundert.
§2
Die Bundesrepublik PFKanien erhebt auf alle Privat- und Firmenvermögen eine Steuer. Die Höhe der Steuer ist nach Umfang des Vermögens gestaffelt.
- Alle Vermögen bis 450,00 PFKM sind steuerfrei.
- Alle Vermögen von 450,01 bis 900 PFKM werden monatlich mit 5 vom Hundert besteuert.
- Alle Vermögen von 900,01 bis 9000 PFKM werden monatlich mit 10 vom Hundert besteuert.
- Alle Vermögen von 9000,01 bis 45000 PFKM werden monatlich mit 30 vom Hundert besteuert.
- Alle Vermögen über 45000 PFKM werden monatlich mit 50 vom Hundert besteuert.
§3
Steuerpflicht besteht am Wohnsitz und am Ort des Geschäftsabschlusses.
Hainichen, den 25. Oktober 2003
Hochwürden Don Camillo,
Bundespräsident
Geändert durch Beschluss der Bundeskammer vom 11. Januar 2004,
verkündet zu Hainichen am 14. Januar 2004.
Hochwürden Don Camillo,
Bundespräsident