Bundesarchiv    
   
Gesetz über die Integration ausländischer und neuer Bürger (Gesetz, 8.9.2003)

Gesetz über die Integration ausländischer und neuer Bürger

IntG

Abschnitt 1 – Definition

Dieses Gesetz definiert die Integration ausländischer und neuer Bürger in PFKanien.

Abschnitt 2 - Aufgaben der Bundesrepublik

1:
Die Bundesrepublik PFKanien gibt den Neubürgern die Möglichkeit, sich frei zu entfalten und hier ein Leben im Wohlstand zu führen. Hierfür stellt sie den Bürgern einen begrenzten Webspace zur Verfügung, auf dem sich die Bürger präsentieren können.

2:
Die Bundesrepublik gewährt Neubürgern, falls sie an der WiSim teilnehmen, finanzielle Hilfe in Form von Startgeldern. Diese sind nicht rückzahlungspflichtig.
Näheres regelt das WiSim-Gesetz.

3:
Die Bundesrepublik PFKanien stellt in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium eine kostenlose Hilfshotline zur Verfügung, die die Fragen der Neubürger beantwortet und den Bürgern die Möglichkeit bietet, sich anonym an die Regierung zu wenden.

4:
Nach der Beantragung einer PFkanischen Staatsbürgerschaft entsendet das Innenministerium ein umfangreiches Informationspaket an die Antragsteller, um ihnen den Einstieg in das blaue Leben zu vereinfachen.


Abschnitt 3 - Aufgaben der Bundesländer

1:
Die Bundesländer der Bundesrepublik arbeiten in eigener Verantwortung zur Anwerbung von neuen Bürgern.

2: Die Bundesländer pflegen und modernisieren ihre Präsenzen und Plattformen selbständig um den Ansprüchen ihrer Bürger stets gerecht zu werden.


   
(8 im Archiv)

(9 im Archiv)

(18 im Archiv)

(31 im Archiv)

   
    © 2001–2024 Bundeswebamt · Diese Seite ist Bestandteil der Mikronation PFKanischer Bund.
Alle Angaben und Inhalte sind frei erfunden und dienen ausschließlich der Simulation.