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Vertrag - Astarien (Vertrag, 26.7.2005)

Präambel
Vom Willen beseelt, die Grundlagen, für eine Freundschaft Vom Willen beseelt, die Grundlagen, für eine Freundschaft zwischen der Bundesrepublik Astarien und dem PFKanischen Bund zu stärken und zu fördern, beschliessen die Bundesrepublik Astarien und der PFKanische Bund hiermit folgenden Grundlagenvertrag:

§ 1 - Anerkennung
(1) Die beiden Vertragsparteien anerkennen sich gegenseitig als freien, souveränen Staat.
(2)Die Grenzen der beiden Länder gelten als unverletzlich und werden gegenseitig anerkannt.

§ 2 - Nichtangriffspakt
(1) Die beiden unterzeichnenden Vertragsparteien verpflichten sich, keinerlei militärische Aktivitäten gegen den Partner zu unternehmen.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten diplomatisch zu lösen.

§ 3 - Sonstige- und Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
(2) Er kann von einer Vertragspartei mit einer Frist von 14 Tagen gekündet werden.
(3) Dieser Vertrag tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.


   
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