Bundesarchiv    
   
Enteignungsgesetz (EnteigG) (verbrannt) (Archivgut, 7.7.2005)

§ 1
Sämtliche Bürger, die durch die Volkszählung ihre Staatsbürgerschaft zum 23.06.2005 verloren haben, verlieren sämtlichen Anspruch auf ihr Vermögen in PFKanien.

§ 2
Sämtliches Vermögen dieser Personen, welches sich auf den Konten der PFKanischen Bundesbank befindet wird eingezogen und der Bundeskasse zugeführt.

§ 3
Die Konten der betreffenden Personen werden gelöscht.

§ 4
Binne einer Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes können die betroffenen Personen ihr Geld auf ein anderes Konto transferieren.

§ 5
Das Gesetz tritt unmittelbar in Kraft.

Beschlossen durch die Bundeskammer am 7. Juli 2005.
Verkündet zu Hainichen am selben Tage.

Eugenius Messew,
Bundespräsident


   
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