Enteignungsgesetz (EnteigG) (verbrannt) (Archivgut, 7.7.2005)
§ 1
Sämtliche Bürger, die durch die Volkszählung ihre Staatsbürgerschaft zum 23.06.2005 verloren haben, verlieren sämtlichen Anspruch auf ihr Vermögen in PFKanien.
§ 2
Sämtliches Vermögen dieser Personen, welches sich auf den Konten der PFKanischen Bundesbank befindet wird eingezogen und der Bundeskasse zugeführt.
§ 3
Die Konten der betreffenden Personen werden gelöscht.
§ 4
Binne einer Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes können die betroffenen Personen ihr Geld auf ein anderes Konto transferieren.
§ 5
Das Gesetz tritt unmittelbar in Kraft.
Beschlossen durch die Bundeskammer am 7. Juli 2005.
Verkündet zu Hainichen am selben Tage.
Eugenius Messew,
Bundespräsident