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Gesetz über den Beitritt des Königreiches Phileasson zum Bundesgebiet (GBP) (Gesetz, 3.1.2005)

(1) Das Königreich Phileasson wird auf eigenen Wunsch mit Verkündung dieses Gesetzes zum Bundesgebiet hinzugefügt.

(2) Das Königreich Phileasson erhält den Status eines Bundeslandes, mit allen Rechten und Pflichten.

(3) Der König von Phileasson, König Jupp I, wird nimmt vorrübergehendend die Befugnisse eines Blaurates wahr.

(4) Der vorrübergehende Blaurat fertigt eine Verfassung für das Bundesland und Königreich Phileasson an.

(5) Die Verfassung des Königreichs Phileasson muss sich der Verfassung der Bundesrepublik unterordnen und darf den Grundrechten der Bundesrepublik nicht zuwiderlaufen.

Beschlossen durch die Bundeskammer am 1. Januar 2005.

Verkündet zu Hainichen am 3. Januar 2005.

Friedbert Soerensen
Geschäftsführender Bundespräsident


   
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