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Notverordnung zur Wiederherstellung von Sicherheit (Archivgut, 14.3.2004)

Auf Grund des Artikels 42 der Verfassung der Bundesrepublik PFKanien wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Bundesgebiet folgendes verordnet:

1. Die Landesverfassungen der Bundesländer PFKanien, Rodanien und Sodarr sind außer Kraft gesetzt.

2. Bundesminister Siegfried Berninger wird zum Kommissar für die Bundesländer PFKanien, Rodanien und Sodarr ernannt. Als solcher ist er ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu treffen, besonders die hierzu erforderlichen Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen. Ebenso ist er ermächtigt, für die Dauer der Geltung dieser Verordnung Mitglieder der Landesregierungen und der Behörden dieser Länder ihrer Stellungen zu entheben und andere Personen mit der Führung der Dienstgeschäfte zu betrauen.

Hainichen, den 14.03.2004

gez. Peter van Hoogenband,
Bundespräsident der BR PFKanien

gez. Eugenius Messew,
Bundeskanzler

Aufgehoben zu Hainichen, den 19. Juli 2006.

Heinrich Tratschke,
Bundespräsident


   
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