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Staatsbürgerschaftsgesetz [veraltet] (Archivgut, 2.1.2004)

§1 - Grundlagen und Erwerb der Staatsbürgerschaft

(1) Staatsangehörige der Bundesrepublik PFKanien sind alle im Bürgerregister des Innenministeriums (b-net) geführten Personen, sowie all diejenigen, denen die Staatsbürgerschaft gemäß des folgenden Gesetzes verliehen wird.
(2) Mehrstaatlichkeit wird toleriert.
(3) Die pfkanische Staatsbürgerschaft kann durch Anmeldung im Bürgernetz (b-net) beantragt werden. Sie erhält ihre Gültigkeit jedoch erst nach einer Vorstellung im öffentlichen Forum.

§2 - Staatsbürgerschaftsausschuss

(1) Für besondere Maßnahmen im Rahmen des Staatsbürgerschaftsrechts wird der Staatsbürgerschaftsausschuss (StA) einberufen.
(2) Dem StA gehören alle Abgeordneten der Bundeskammer, alle Mitglieder der Bundesregierung und der Bundespräsident an, der den Vorsitz übernimmt. Jedes Ausschussmitglied hat bei Abstimmungen nur eine Stimme.
(3) Der StA hat in jeder Legislaturperiode mindestens ein Mal zu tagen.

§3 - Verlust der Staatsbürgerschaft

(1) Staatsbürger können ihre Bürgerschaft durch öffentliche Erklärung ohne Angabe von Gründen niederlegen.
(2) Ein Entzug der pfkanischen Staatsbürgerschaft kann nur durch Beschluss des StA durchgeführt werden.
(3) Ein Antrag auf Entzug der Staatsbürgerschaft kann nur durch die Bundesregierung eingebracht werden. Für die Annahme ist eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des StA notwendig.
(4) Der Beschluss des StA ist unanfechtbar und unverzüglich zu vollstrecken.

§4 - Ehrenbürgerschaft

(1) Bürger, die sich um PFKanien durch besondere Taten oder Ihre Lebensleistung verdient gemacht haben, können mit der Ehrenbürgerschaft ausgezeichnet werden. Diese wird nach Antrag der Bundesregierung und Mehrheitsbeschluss des StA durch den Bundespräsidenten verliehen.
(2) Mit der Ehrenbürgerschaft Ausgezeichnete tragen den Titel "Ehrenbürger der Bundesrepublik PFKanien".
(3) Die Ehrenbürgerschaft kann auf Antrag der Bundesregierung durch Mehrheitsbeschluss des StA wieder aberkannt werden.

Hainichen, den 2. Januar 2004

Hochwürden Don Camillo,
Bundespräsident


   
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